Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht

Sie packen gerade Ihre Wochenendeinkäufe aus, da klingelt es an der Tür, zwei nette Polizeibeamte eröffnen Ihnen, dass Sie beim Ausparken vorm Supermarkt das neben Ihnen parkende Fahrzeug beschädigt haben sollen. Ihnen wird eine Verkehrsunfallflucht vorgeworfen.

Wie verhält man sich in einer solchen Situation ? Muss man sich zur Sache äußern, man ist sich ja keiner Schuld bewusst ? Was geschieht, wenn man tatsächlich das neben einem parkende Fahrzeug beschädigt, hat, dies aber nicht bemerken konnte ? Verliere man im Falle einer Verurteilung die Fahrerlaubnis ?

Es gilt der Grundsatz: keine Aussage ohne meinen Anwalt ! Es ist Ihr gutes Recht, sich zur Sache nicht zu äußern, sondern einen Anwalt zu konsultieren. Dieser wird zunächst eine Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen das weitere Vorgehen erörtern.

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