Das OLG Düsseldorf hat die zum 01.01.2021 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Änderungen betreffen insbesondere die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder. Die Selbstbehalte bleiben gegenüber 2020 unverändert. Die zuletzt vom BGH befürwortete Fortschreibung der Einkommensgruppen konnte für die Tabelle 2021 nicht mehr umgesetzt werden.